Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 EStG 2009, Abschn V6.1 Abs 1 S 8 DA-KG 2018, EStG VZ 2017
Kindergeld: Berücksichtigung bei Erkrankung während der Ausbildung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung hinsichtlich Unterbrechung der Ausbildung derTochter aufgrund einer Erkrakung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kindergeld für volljähriges Kind trotz einer längeren krankheitsbedingten Unterbrechung des für die Berufsausbildung erforderlichen Besuchs einer Fachschule
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18
- BFH, 31.08.2021 - III R 41/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18
Sie diente der Umsetzung des sich aus Art. 3 des Grundgesetzes ergebenden Gebotes, eine aufgrund von Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind verminderte Leistungsfähigkeit sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 I BvL 20, 26/84, BStBl II 1990, 653 und BFH-Urteil vom 02. März 2000 VI R 61/99, HFR 2000, 816). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18
Der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG stellt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 (VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848) zwar grundsätzlich darauf ab, dass auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. - BFH, 20.07.2006 - III R 69/04
Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18
Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist es aus objektiven Gründen aber zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG zu berücksichtigen ist (so z.B. auch BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067). - BFH, 02.03.2000 - VI R 61/99
Kindergeldanspruch - Unterhaltsleistungen nach Heirat - Bezüge des Kindes
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18
Sie diente der Umsetzung des sich aus Art. 3 des Grundgesetzes ergebenden Gebotes, eine aufgrund von Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind verminderte Leistungsfähigkeit sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 I BvL 20, 26/84, BStBl II 1990, 653 und BFH-Urteil vom 02. März 2000 VI R 61/99, HFR 2000, 816).
- BFH, 31.08.2021 - III R 41/19
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.09.2018 - 7 K 391/18 aufgehoben. - FG Münster, 01.07.2020 - 11 K 1832/19
Einkommensteuer: Anspruch auf Kindergeld nach einer Erkrankung des Kindes während …
Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, aus objektiven Gründen aber zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (…so z.B. auch BFH-Urteil vom 20.07.2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067; vgl. u.a. auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.09.2018 7 K 391/18, juris, rkr.; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.02.2018 2 K 2487/16, juris, rkr.).Der BFH hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Familienkasse gegen das stattgebende Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.09.2018 7 K 391/18 die Revision zugelassen.